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Bauvertragsrecht: Glossar der rechtlichen Bestimmungen beim Abschluss von Bauvertragen

by cecilientor

Bauvertragsrecht⁚ Glossar der rechtlichen Bestimmungen beim Abschluss von Bauverträgen

Der Abschluss eines Bauvertrags ist ein wichtiger Schritt für alle Beteiligten im Baugewerbe.​ Dabei spielen rechtliche Bestimmungen eine entscheidende Rolle, um die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu regeln.​ In diesem Glossar werden einige der wichtigsten rechtlichen Begriffe rund um das Bauvertragsrecht erläutert.

1.​ Bauvertrag

Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgelegt werden.​ Er regelt unter anderem die Art und den Umfang der Bauleistungen, den Zeitpunkt der Fertigstellung, die Zahlungsmodalitäten und die Gewährleistung.

2. Bauherr

Der Bauherr ist die Person oder Organisation, die den Bauauftrag vergibt und für die Umsetzung des Bauvorhabens verantwortlich ist.​ Er trägt die Kosten für die Bauleistungen und ist berechtigt, die fertiggestellte Bauleistung abzunehmen.​

3.​ Bauunternehmen

Das Bauunternehmen ist das Unternehmen, das die Bauleistungen erbringt.​ Es ist verantwortlich für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.​

4.​ Bauleistung

Die Bauleistung umfasst alle Tätigkeiten, die im Rahmen des Bauvertrags erbracht werden, wie beispielsweise den Bau eines Gebäudes, die Errichtung von Anlagen oder die Durchführung von Renovierungsarbeiten.​

5.​ Vergütung

Die Vergütung ist der vereinbarte Preis, den der Bauherr dem Bauunternehmen für die erbrachten Bauleistungen zahlt.​ Sie kann auf verschiedene Weise festgelegt werden, wie zum Beispiel als Pauschalpreis, Einheitspreis oder nach Aufwand.​

6.​ Abnahme

Die Abnahme ist der Zeitpunkt, zu dem der Bauherr die fertiggestellte Bauleistung überprüft und akzeptiert.​ Sie ist Voraussetzung für die Zahlung der Vergütung und markiert das Ende der Bauphase.​

7.​ Gewährleistung

Die Gewährleistung bezieht sich auf die Verpflichtung des Bauunternehmens, Mängel an der Bauleistung zu beseitigen, die nach der Abnahme auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre.​

8.​ Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe ist eine vorab vereinbarte Geldsumme, die das Bauunternehmen im Falle von Vertragsverletzungen zahlen muss.​ Sie dient als Abschreckung und kann beispielsweise bei Verzögerungen der Fertigstellung oder bei mangelhafter Ausführung der Bauleistungen fällig werden.​

9.​ Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die vor Baubeginn eingeholt werden muss. Sie bestätigt, dass das geplante Bauvorhaben den rechtlichen Anforderungen entspricht und genehmigt ist.​

10.​ Bauzeit

Die Bauzeit ist der Zeitraum, in dem die Bauleistungen erbracht werden.​ Sie wird im Bauvertrag festgelegt und kann je nach Umfang des Bauvorhabens variieren.​

11.​ Mängelrüge

Die Mängelrüge ist eine formelle Mitteilung des Bauherrn an das Bauunternehmen, in der Mängel an der Bauleistung beanstandet werden.​ Sie muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen, um die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn zu wahren.​

12.​ Schwarzarbeit

Schwarzarbeit bezeichnet illegale Beschäftigungsverhältnisse, bei denen weder Steuern noch Sozialabgaben abgeführt werden.​ Sie ist im Bauwesen weit verbreitet und kann sowohl für den Bauherrn als auch für das Bauunternehmen rechtliche Konsequenzen haben.​

Dieses Glossar bietet einen Überblick über einige der wichtigsten rechtlichen Bestimmungen beim Abschluss von Bauverträgen.​ Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und dient lediglich der allgemeinen Information.​ Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Fachexperten für Bauvertragsrecht wenden.

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